Ab 2026 neue Geräuschemissionsauflagen für Wärmepumpen-Förderung
Wer ab Januar 2026 eine staatliche Förderung für seine Wärmepumpe beantragen möchte, muss strengere Auflagen an die Geräuschemissionen einhalten. KKP-Kunden können entspannt bleiben: Unser Kälte-Klima-Peters Team achtet bei Planung und Montage auf alle Grenzwerte und installiert Wärmepumpen, die flüsterleise funktionieren und für die Beantragung von Fördermitteln geeignet sind.
Die neuen Vorschriften sollen dazu führen, Lärm zu minimieren und den Betrieb von Wärmepumpen in Wohngebieten noch angenehmer zu gestalten.
Um was geht es?
Laut den aktuellen Neuerungen, die die Geräuschemissionen betreffen, werden Luft-Wasser-Wärmepumpen ab 1. Januar 2026 nur dann gefördert, „wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013.“ (Quelle: BAFA)
Um eine außenliegende Wärmepumpe für eine Förderung zu qualifizieren, müssen ab 2026 die folgenden maximalen Geräuschemissionen eingehalten werden:
| Leistung der Wärmepumpe (kW) | Maximaler Geräuschpegel (dB, Schalldruckpegel) |
|---|---|
| ab 6 kW | 55 dB |
| 6 kW - 12 kW | 60 dB |
| 12 kW - 30 kW | 68 dB |
| 30 kW - 70 kW | 78 dB |
Alle Wärmepumpen, die wir installieren, erfüllen diese Anforderungen und sorgen für einen leisen und energieeffizienten Betrieb. Hier finden Sie die Liste aller förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.html