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Bundesregierung möchte europaweite Regelung für PFAS

Die Bundesregierung will eine gesamteuropäische Lösung für PFAS, um durch eine „differenzierte Regelung“ Umweltschäden zu minimieren.

Die Debatte um ein mögliches Verbot von PFAS ist eine Herausforderung, vor der die Bundesregierung aktuell steht. Denn es muss eine Lösung gefunden werden, die Umweltschutz und die Interessen der Industrie vereint. In einem Schreiben vom 4. November 2024 antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD. Darin betont sie, dass es bei dem „laufenden Beschränkungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht um ein pauschales „PFAS-Verbot“ geht, sondern um eine differenzierte Regelung, die auf Basis des EU-Chemikalienrechts dafür sorgen soll, die Emissionen von PFAS in die Umwelt signifikant zu reduzieren.“

Laut der Bundesregierung ist die wissenschaftliche Bewertung jedoch noch nicht abgeschlossen und es liegt noch kein Regelungsentwurf der EU-Kommission vor. Deswegen sei eine detaillierte Positionierung der Bundesregierung noch nicht möglich.

Was sind PFAS?

PFA ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Dabei handelt es sich um synthetisch hergestellte Organofluorverbindungen, bei denen die Wasserstoffatome der Kohlenstoffketten vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt wurden. PFAS und PFA-Abbauprodukte hinterlassen anhaltende Umweltschäden und werden daher auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. In der Chemie und Industrie kommen PFAS häufig zum Einsatz, denn sie sind robust und besitzen eine hohe Chemikalien- und Hitzebeständigkeit.

Quellen:

Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13601
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1029534
https://wasserdreinull.de/wissen/mikroschadstoffe/pfas

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