Geplante Änderungen bei der Heizungsförderung – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Wie aktuelle Medienberichte, unter anderem des SPIEGEL, zeigen, plant die Bundesregierung eine umfassende Reform und eine schrittweise Absenkung der staatlichen Zuschüsse für den Heizungstausch ab dem Jahr 2027.
Für Hauseigentümer bedeutet dies vor allem eines: Wer über den Einbau einer modernen Wärmepumpe nachdenkt, sollte sich zeitnah mit den aktuellen Konditionen vertraut machen.
Hier sind die wichtigsten Details zu den geplanten Änderungen im Überblick:
Absenkung der maximalen Förderbeträge
Bislang liegt die Obergrenze für förderfähige Investitionskosten beim Tausch einer Heizung in einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Kombiniert mit den maximalen Fördersätzen von bis zu 70 Prozent ergibt sich daraus ein Höchstsatz von 21.000 Euro an staatlichem Zuschuss.
Nach den neuen Plänen soll diese Obergrenze ab 2027 schrittweise gesenkt werden:
- Ab 2027: Absenkung der förderfähigen Höchstsumme auf zunächst 28.000 Euro.
- Im weiteren Verlauf: Die Obergrenze soll im Halbjahresrhythmus um jeweils 750 Euro weiter sinken, bis sie im zweiten Halbjahr 2030 schließlich bei 22.000 Euro gedeckelt wird. Höhere Kosten für den Heizungstausch müssen Eigentümer dann komplett selbst tragen.
Abschmelzen des Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus)
Der Klimabonus, der den frühzeitigen Austausch einer alten, fossilen Heizung belohnt, steht vor dem Aus. Der aktuell geltende Bonus soll den Plänen zufolge schneller sinken als ursprünglich angedacht: Er wird halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert und soll bis zum Jahr 2029 komplett entfallen.
Stärkere soziale Staffelung und Entlastung für Familien
Während die maximale Förderung für Haushalte mit höheren Einkommen sinkt, sieht der Entwurf gezielte Anpassungen für Geringverdiener und Familien vor:
- Einkommensgrenzen: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro soll der geltende Bonus von 30 Prozent stabil bleiben.
- Neuer Kinderzuschlag: Familien sollen gezielt entlastet werden. Befindet sich mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, können einmalig 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abgezogen werden, um so eher in den Genuss der höheren Förderstufen zu kommen.
Fazit für unsere Kunden: Jetzt handeln und aktuelle Höchstsätze sichern
Auch wenn der Regierungsentwurf noch final im Haushaltsausschuss beraten wird, zeigt der Trend klar nach unten. Die Botschaft für alle Modernisierungswilligen ist eindeutig: Wer die maximale Förderung von bis zu 70 Prozent auf Basis der vollen 30.000 Euro Investitionskosten ausschöpfen möchte, sollte das Projekt „Heizungswechsel“ nicht auf die lange Bank schieben. Noch gelten die alten Konditionen.
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Quelle der Informationen: Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL („Heizungstausch: Regierung plant geringere Förderung für Wärmepumpen“, Juli 2026).
Hier geht es zum Artikel auf spiegel.de: