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Bis zu 70 % Förderung beim Heizungstausch

Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch gemäß novelliertem Gebäudeenergiegesetz sind grundsätzlich auf 30.000 €gedeckelt. Wer seine Wohnimmobilie selbst bewohnt, erfüllt alle Voraussetzungen, um durch eine Kombination von Förderungsmaßnahmen diese 70 % zu erreichen und sich einen Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € zu sichern. Wer den Heizungstausch jetzt oder bis zum 31. August 2024 in Auftrag gibt, kann die Förderung rückwirkend bis zum 30. November 2024 bei der KfW beantragen.

So unterstützt der Staat den Heizungstausch

Unabhängig vom Einkommen erhalten Sie 30 % der Kosten vom Staat zurück. Dies gilt für jedes Wohn- und Nichtwohngebäude – egal, ob privat, gewerblich, gemeinnützig oder kommunal genutzt. Eigenheimbesitzer, deren zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen unter 40.000 € liegt, können 30 % Bonus mehr beantragen. Zudem sind 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus möglich, wenn selbstnutzende Eigenheimbesitzer über 20 Jahre alte, funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Danach sinkt dieser zweijährlich um drei Prozentpunkte. Weitere 5 % Effizienz-Bonus erhalten Sanierer, die für ihre Wärmepumpe nachhaltige Quellen nutzen, wie Wasser, Erdreich und Abwasser oder natürliche Kältemittel wie Propan.

Das Maximum an Förderung richtig nutzen

Insgesamt sind bis zu 70 % Gesamtförderung beim Heizungstausch möglich – wenn verschiedene ab 2024 gültige Förderungen in Kombination genutzt werden. Für offene Fragen zu Ihrem Heizungstausch stehen wir Ihnen gerne mit professioneller Beratung zur Seite.

Zu den technischen Daten: *Aktuelle Förderbedingungen und aktuelles GEG sind zu beachten. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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